1. Krefeld

Kesselhaus: Bezirksregierung weist Beschwerde zurück​

Kesselhaus : Bezirksregierung weist Beschwerde zurück

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat eine vergaberechtliche Beschwerde der Ratsfraktionen von CDU und FDP zum Kesselhaus zurückgewiesen. Dies wurde am heutigen Freitag, 22. März, in einem Schreiben sowohl den Fraktionen als auch dem Oberbürgermeister mitgeteilt.

In dem Brief heißt es wörtlich: „Nach Prüfung des mir vorliegenden Sachverhaltes gelange ich zu dem Ergebnis, dass ein kommunalaufsichtliches Einschreiten nicht geboten ist.“ Der Ratsbeschluss zur Errichtung einer neuen Veranstaltungshalle im Mies-van-der-Rohe-Businesspark vom 2. November 2023 sei nicht zu beanstanden.

Die Bezirksregierung nennt mehrere Gründe für eine vergaberechtliche Zulässigkeit des Verfahrens. So sei im Jahr 2020 ein europaweiter Investorenwettbewerb für die neue Veranstaltungshalle durchgeführt worden, der am Ende erfolglos blieb. Anderen Interessenten hätten die Grundanforderungen an ein entsprechendes Grundstück nicht erfüllen können. Die Stadt habe nach eigener Darstellung den Grundstücksmarkt im Laufe der Verhandlungen sorgfältig betrachtet, ohne dabei auf Alternativen zu stoßen. Im Ergebnis habe die Bezirksregierung somit keine „durchgreifenden (vergabe-)rechtlichen Bedenken“ gegen den Ratsbeschluss und das Vorgehen der Stadt, zumal auch der beabsichtigte Vertragsschluss nochmals europaweit bekannt gemacht werden soll.

Die Entscheidung zum Kesselhaus im Mies-van-der-Rohe-Businesspark hatte der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 2. November mehrheitlich getroffen. Konkret wurde entschieden, das entsprechende Grundstück von gut 4.500 Quadratmetern mit dem darauf stehenden Gebäude zur Errichtung einer neuen Veranstaltungshalle zu voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 122,6 Millionen Euro netto anzukaufen. Sowohl Musik- und Sinfoniekonzerte, Events und Tagungen verschiedener Art als auch traditionelle Veranstaltungen aus dem Krefelder Brauchtum sollen in der neuen Halle möglich sein. Die Stadtverwaltung hatte unter Begleitung von externen Beratern Sondierungsgespräche geführt und alternative Umsetzungsvarianten wirtschaftlich geprüft. Im Ergebnis war der Vorschlag – Ankauf von Grundstück und Gebäude durch die Stadt und Umbau durch ein beauftragtes Unternehmen – als für die Stadt wirtschaftlichste Lösung herausgearbeitet worden.